Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,49281
OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21 (https://dejure.org/2021,49281)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21 (https://dejure.org/2021,49281)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 2 Ss OWi 440/21 (https://dejure.org/2021,49281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,49281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Entbindungsantrag, Frist, rechtzeitiger Eingang, Missbrauch

  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - Rechtzeitigkeit Entbindungsantrag von Erscheinenspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: "Drei-Tage-Frist für den Entbindungsantrag?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21
    Der Senat erwägt zukünftig - gestützt auf die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 - Rdn. 66 - einen Entbindungsantrag nur noch als prozessual wirksam anzusehen, wenn er frühzeitig", das heißt mindestens 3 Werktage vor der Hauptverhandlung gestellt wird.

    Der Senat erwägt daher, zukünftig - gestützt auf die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, (Rdn. 66) - einen derartigen Entbindungsantrag nur noch als prozessual wirksam anzusehen, wenn er "frühzeitig", das heißt mindestens 3 Werktage vor der Hauptverhandlung gestellt wird.

  • KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 447/06

    Bußgeldverfahren: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei fehlerhafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21
    Entspricht das Gericht dem Antrag nicht und verwirft es den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG, verletzt es damit den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, weil statt der erstrebten Sachentscheidung eine reine Prozessentscheidung ergeht, in der das (ggf. nur schriftliche) Vorbringen des Betroffenen gerichtlich nicht gewürdigt wird (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.06.2017, 2 Ss-OWi 614/17 m. w. N.; KG Berlin, Beschluss vom 04.09.2006 - 2 Ss 213/06 - 3 Ws (B) 447/06 -, juris; Göhler, OWiG, 18. Auflage, § 73, Rn. 4 ff. m. w. N.).
  • OLG Bamberg, 23.05.2017 - 3 Ss OWi 654/17

    Nichtbescheidung eines am Terminstag eingereichten Entbindungsantrags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21
    Im letzteren Fall bedarf es eines Hinweises auf die Eilbedürftigkeit der Vorlage an den zuständigen Richter (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2020, 1 Ss-OWi 1097/20; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2017, 3 Ss OWi 654/17, juris).
  • OLG Rostock, 15.04.2015 - 21 Ss OWi 45/15

    Bußgeldverfahren: In umfangrangreichem Schriftsatz "versteckter" Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21
    Etwas Anderes könnte nur dann gelten, wenn der Antrag nicht rechtzeitig gestellt wurde (OLG Rostock, Beschluss vom 15.04.2015, 21 Ss OWi 45/15 (Z), juris).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2020 - 1 Ss OWi 1097/20

    Sperrwirkung des Entbindungsantrags nach § 73 Abs. 1 OWiG - Rechtzeitigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21
    Im letzteren Fall bedarf es eines Hinweises auf die Eilbedürftigkeit der Vorlage an den zuständigen Richter (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2020, 1 Ss-OWi 1097/20; OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2017, 3 Ss OWi 654/17, juris).
  • OLG Bamberg, 30.10.2007 - 2 Ss OWi 1409/07

    Zur Entscheidung über einen 4 Stunden vor Verhandlungsbeginn eingegangenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.06.2021 - 2 Ss OWi 440/21
    Die reine Zeitspanne zwischen Antragseingang bis zum Hauptverhandlungstermin ist dabei nur ein Teilaspekt, wobei in diesem Zusammenhang die gewöhnlichen Geschäftszeiten des jeweiligen Gerichts nicht außer Acht zu lassen sind (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 30.10.2007, 2 Ss OWi 1409/07, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht